Bayern
Bayerischer Landes-Sportverband
· Frist: 01.03.2027
Zweckoffene Pauschale ohne Ausgabenkatalog; über die Verwendung entscheidet der Verein.
Keine Belegprüfung, aber auch keine Zusage für einen bestimmten Zweck.
Ein Playbook kostet einen Verein weniger als ein Satz Trikots. Es ist trotzdem Geld, das im Haushalt fehlt: In 13 von 16 Bundesländern lässt es sich fördern. Wir sagen euch, welches Programm greift, und liefern das Angebot, das ihr dem Antrag beilegt.
7 der 16 Programme haben eine Mindestsumme, die höchste bei 5.000 €. Ein einzelner Verein mit 4 Trainern kommt auf 442,00 € für zwei Jahre und liegt damit unter fast allen davon. Der Antrag wird dann nicht abgelehnt, sondern gar nicht erst angenommen.
Ein Landesfachverband, der für ein Dutzend Vereine beantragt, liegt darüber. 3 der Programme lassen ohnehin nur Verbände als Antragsteller zu, und einer verlangt ausdrücklich „Transfer-Wert" für andere Vereine, also genau das, was eine Rahmenlizenz ist. Wenn ihr im Landesverband seid: sprecht uns an, wir rechnen das für eure Vereine durch.
Ein Förderantrag braucht ein Angebot, kein fertiges Produkt. Jedes Programm verlangt sogar ausdrücklich, dass ihr vor der Bestellung beantragt. Wer im September beantragt und erst im Oktober bestellt, macht es genau richtig.
Bayerischer Landes-Sportverband
· Frist: 01.03.2027
Zweckoffene Pauschale ohne Ausgabenkatalog; über die Verwendung entscheidet der Verein.
Keine Belegprüfung, aber auch keine Zusage für einen bestimmten Zweck.
Förderung der Digitalisierung für Vereine und Verbände ausdrücklich förderfähig
Landessportbund Berlin
bis 14.000 € · 75 % Förderquote · ab 200 € Zuschuss · Frist: laufend bis 31.10., mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn
Förderfähig sind Ausgaben für „eine digitale Veranstaltungs-/Terminplanung“ und „eine digitale Vereinsverwaltung und Vereinsmanagement“. Nicht förderfähig: „Laufende Lizenzausgaben/Wartungsausgaben AB DEM ZWEITEN JAHR.“
Das ERSTE Lizenzjahr ist ausdrücklich förderfähig, die Verlängerung nicht. Drei Vergleichsangebote gefordert. Und: Bei 75 Prozent Quote braucht es 267 Euro netto, um über die 200-Euro-Bagatellgrenze zu kommen -- ein 200-Euro-Tarif ist hier nicht förderfähig.
Vereinsförderung (Richtlinie A1)
Landessportbund Brandenburg
· ab 50 € Zuschuss · Frist: 15.01., zusammen mit der Mitgliedermeldung
Zuwendungsfähig sind „Ausgaben für satzungsgemäße Zwecke der Sportvereine“. Keine Ausschlussliste.
Alle anderen Brandenburger Töpfe scheitern an Mindestsummen von 2.500 bis 50.000 Euro -- daran ändert auch eine Mehrjahreslizenz nichts. Die Richtlinie gilt nur bis 31.12.2026, eine Nachfolge ist nicht veröffentlicht.
Ehrenamt digitalisiert! ausdrücklich förderfähig
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
bis 15.000 € · 90 % Förderquote · ab 5.000 € Zuschuss · Frist: Fenster 2026: 27.04.2026 bis 12.05.2026 (abgelaufen); 2027 noch nicht angekündigt
Richtlinie vom 4. Juli 2022, Nr. 2 (1): Projekte müssen „überwiegend (mindestens 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)“ Maßnahmen umfassen, die „zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder“ beitragen, darunter „b) Die Anschaffung geeigneter Software.“ Nr. 3 (1): „Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.“ Nr. 5 (1) schließt aus: „Übernahme von Verpflichtungen, die über das Haushaltsjahr hinausgehen, hierzu zählen auch Lizenzgebühren, die über das Haushaltsjahr hinaus anfallen.“
DIE MEHRJAHRESLIZENZ IST HIER DER FALSCHE WEG, und diesmal steht es wörtlich da: ausgeschlossen sind „Lizenzgebühren, die über das Haushaltsjahr hinaus anfallen“. Ein Jahr innerhalb des Haushaltsjahres geht, zwei nicht. Die zweite Hürde ist die Mindestsumme: 5.000 Euro Projektvolumen erreicht kein Jahresabo allein -- es braucht das Bündel aus Lizenz, Einführung und Schulung, und die Schulung ist hier keine Zutat, sondern nach Nr. 2 (1) c) ausdrücklich Teil des Programms. Antragsteller ist der VEREIN selbst; die frühere Notiz „läuft über den Dachverband“ war falsch.
Förderung des Vereinssports (Richtlinie 17)
Landessportbund M-V
· Frist: 31.12. für das Folgejahr; Bestandserhebung 01.12.–15.01.
Auffangtatbestand: „Ausgaben für Organisation und Durchführung breitensportlicher Aktivitäten.“ Und: „Dabei entscheidet der Vorstand des Sportvereins EIGENVERANTWORTLICH über den Einsatz der Fördermittel.“
Der pragmatischste Weg überhaupt: Pauschale nach Mitgliedern und Lizenzen, keine Vorabgenehmigung, keine Angebote. Der Verwendungsnachweis hat für diesen Zweck eine eigene Zeile („Zuordnung E“). Ein Verein mit 80 Mitgliedern liegt grob bei 800 bis 1.000 Euro.
Sportförderung des Landkreises
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / KSB
bis 1.000 € · 33 % Förderquote · Frist: 31.03.
„Zuschüsse an Sportvereine zur Unterstützung des Übungs- und Wettkampfbetriebes. Zuwendung von einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Maximal 1.000,00 EUR.“
Gilt nur für die Seenplatte. Die 4. Änderung vom 03.07.2023 war nicht auffindbar -- vor dem Antrag die konsolidierte Fassung beim KSB anfordern.
Digitalisierung im Sportverein ausdrücklich förderfähig
LandesSportBund Niedersachsen
bis 3.000 € · ab 250 € Zuschuss · Frist: März/April (2026 abgelaufen, 2027 nicht angekündigt)
Katalog förderfähiger Ausgaben, wörtlich: „Lizenzen/Software und IT-Equipment (nur ‚Innovative Projekte‘ und ‚Digitalisierung‘)“. Auf der Programmseite ausdrücklich „Neue Vereinsmanagementsoftware“.
„Die Hardware/Software darf nicht für (Verwaltungs-)Hauptamt/die Geschäftsstelle eingesetzt werden“ -- für ein Trainerwerkzeug ist das ein VORTEIL, genau darauf zielt das Programm. Unter 250 Euro wird nicht bewilligt.
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung
bis 5.000 € · Frist: laufend, Entscheidung in 3 bis 5 Wochen
Übernehmbar sind Kosten zur „Schaffung guter Rahmenbedingungen zur Erleichterung der ehrenamtlichen Arbeit u.a. z.B. durch Digitalisierung“.
„Einzelmaßnahmen können nicht gefördert werden“ -- es braucht ein Konzept. Dafür bis zu DREI JAHRE Laufzeit: Der einzige Topf, in den eine Drei-Jahres-Lizenz zeitlich sauber hineinpasst.
2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Land Nordrhein-Westfalen
bis 1.000 € · ab 1.000 € Zuschuss · Frist: bis 01.11.2026
Schwerpunkt 2026 ist Digitalisierung.
1.000 Euro als Festbetrag ohne Eigenanteil -- aber auch als Untergrenze. Ein Jahresabo allein reißt sie nicht; es braucht ein Bündel aus Lizenz, Einrichtung und Schulung. Hier ist die Mehrjahreslizenz der richtige Weg.
Digitalisierungsunterstützung der (Landes-)Fachverbände für uns nicht förderfähig
Landessportbund Rheinland-Pfalz mit den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen
bis 7.500 € · 85 % Förderquote · nur über den Verband · Frist: 01.09.2026 (Sportbund Rheinhessen) bzw. 30.11.2026 (Sportbund Rheinland), jährlich wiederkehrend
Antragsformular 2026, wörtlich: „Nicht gefördert werden: klassische Hardware wie Laptops, Drucker, Scanner etc., Standard-Software-Programme wie MS-Office sowie jährlich laufende Kosten.“ Die drei Bausteine heißen „Verbandssoftware ausbauen“, „Geschäftsstelle digitalisieren“ und „Digitalisierungsmaßnahmen schulen lassen“; das Ziel ist, „Geschäftsstellenprozesse der Fachverbände insgesamt zu modernisieren“.
HIER GEHT ES NICHT, und das ist die Korrektur einer Zusage, die auf dieser Seite als nächste ablaufende Frist stand. Ein Jahresabo IST eine jährlich laufende Kostenposition, und die ist ausgeschlossen. Auch der Gegenstand passt nicht: Die drei Bausteine meinen die Geschäftsstelle eines Verbandes -- Mitgliederverwaltung, Dokumentenmanagement, Buchhaltung --, nicht das Werkzeug eines Trainers. Wer hier beantragt, verliert den Nachmittag, vor dem dieses Modul warnen soll.
Ehrenamtsförderung der Ministerpräsidentin
Staatskanzlei des Saarlandes
bis 500 € · ab 300 € Zuschuss · Frist: laufend, kein Stichtag
Zuwendungsfähig sind „die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehenden notwendigen Sach- und Personalausgaben“. Kein Investitionsvorbehalt, kein Abo-Verbot. Maßnahmenliste nennt „Gestaltung und Wartung von Internetauftritten“ und „Sonstiges“.
300 Euro Pauschale, ein Formular, ein Kostenplan, der auf 0,00 Euro aufgehen muss. Klein, deckt ein Jahresabo aber praktisch ganz. Eine Maßnahme je Verein und Jahr, Projektlaufzeit gleich Haushaltsjahr -- Mehrjahreslizenz ist hier der FALSCHE Weg.
Breitensportentwicklung
Landessportbund Sachsen
· Frist: 31.01.2027
Zweckoffen; die Ausschlussliste lässt Abonnements in Ruhe.
Verwendungsnachweis ohne Belegvorlage.
Pauschale zur Finanzierung der Sportarbeit
Land Sachsen-Anhalt / LSB
· Frist: 15. Januar (Ausschlussfrist)
§ 3 Abs. 1 SportFG-AVO: „Sportvereine erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Form einer Pauschale zur Finanzierung ihrer Sportarbeit pro Kalenderjahr.“ Kein Ausgabenkatalog, kein Ausschlusskatalog.
Die Projektförderung des Landes fällt doppelt durch: „Maßnahmen AUSSERHALB des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs“, und Mindestzuschuss 1.000 Euro. Ein Playbook ist per Definition Trainingsbetrieb.
Landessportverband Schleswig-Holstein
bis 5.000 € · nur über den Verband · Frist: 31.10.2026
„Der Fonds unterstützt Maßnahmen der Kreissportverbände, der Sport- und Landesfachverbände sowie des Landessportverbandes.“ Software wird weder genannt noch ausgeschlossen.
EIN EINZELNER VEREIN IST NICHT ANTRAGSBERECHTIGT. Der Weg führt über den Landesfachverband -- was hier sogar hilft, weil der Fonds ausdrücklich „Transfer-Wert“ verlangt. Kein Eigenanteil nötig.
FöRi ZEETH -- Digitalisierung der Vereinsarbeit ausdrücklich förderfähig
Thüringer Staatskanzlei / Landesverwaltungsamt
bis 10.000 € · 90 % Förderquote · ab 5.000 € Zuschuss · Frist: 15.08.–15.10.2026 für das Förderjahr 2027
V.3.1 g): „Die Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und deren Kommunikation … mit einem Zuschuss zu den geplanten Ausgaben von jährlich bis zu 10.000 EUR pro Organisation, EINSCHLIESSLICH investiver Maßnahmen.“
Der ausdrücklichste Fördertatbestand unter allen sechzehn -- „einschließlich investiver Maßnahmen“ ist eine Erweiterung, keine Beschränkung, und ein Ausschluss laufender Kosten fehlt ganz. Der Haken ist die Mindestantragssumme von 5.000 Euro; sie darf aber aus mehreren Maßnahmen zusammengesetzt werden.
Projektförderung Sportentwicklung
Landessportbund Thüringen
bis 5.000 € · 80 % Förderquote · nur über den Verband · Frist: 15.09.2026 für das Förderjahr 2027
„Digitalisierung“ ist eines von 15 Themenfeldern. Ausgeschlossen sind „Großsportgeräte, IT-Hardware oder investive Maßnahmen“ -- eine Lizenz fällt unter keines davon.
Nur Kreis-/Stadtsportbünde und Fachverbände, „eine Weiterreichung der Mittel ist möglich“. Das ist der Rahmenlizenz-Weg für 8 bis 20 Vereine auf einmal.
Das hier wegzulassen wäre bequem. Es steht da, damit niemand einen Nachmittag an ein Formular verliert, das ohnehin nicht angenommen wird.
Der einzige wörtliche Ausschluss unter allen sechzehn: Die Sportgeräte-Förderrichtlinien 2026 (WLSB, BSB Nord und BSB Freiburg gemeinsam, also landesweit) führen unter „Nicht zuschussfähig“ ausdrücklich „Vereinsverwaltungs-Software“ und „Analyse- und Auswertgeräte“ auf. Routetree fällt unter beide. Dazu eine Mindestschwelle von 2.000 Euro. Eine Mehrjahreslizenz hilft hier NICHT -- ausgeschlossen ist die Sache, nicht die Zahlungsweise.
Nichts gefunden, und das ist das Ergebnis. In der Richtlinie für die Sportförderung in Bremen (ab 01.01.2025) kommen die Wörter „Software“, „digital“, „Lizenz“, „IT“ und „EDV“ kein einziges Mal vor; die Fördergegenstände sind abschließend aufgezählt. Der LSB-Topf ist ein Darlehen für „langlebige Wirtschaftsgüter“, das Kommunalprogramm SportInvest fördert ausschließlich Gebäude. Für Bremer Vereine bleibt nur der Bundesweg.
Der Digitalisierungsfonds Hamburg (2021, bis 10.000 Euro) ist seit dem 31.10.2021 zu und hat keinen Nachfolger -- die HSB-Volltextsuche findet dazu drei Treffer, alle aus 2021. Von den zwanzig heutigen HSB-Programmen ist keines ein Digitalisierungsprogramm. Einziger denkbarer Anknüpfungspunkt ist die GlücksSpirale („modellhafte Projekte“); ihre Richtlinie liegt hinter dem Mitgliederportal-Login und konnte nicht geprüft werden.
Auch dort bleibt der Bundesweg über die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Der hängt nicht am Bundesland, sondern an der Region.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
bis 1.500 € · 90 % · Frist: laufend ab 15.01., spätestens 01.11.; Zahlungen bis 31.12.
Nur in strukturschwachen und ländlichen Räumen -- die Mecklenburgische Seenplatte und das gesamte Saarland erfüllen das, Berlin überraschenderweise auch, Bremen-Stadt und Hamburg nicht. Der Eigenanteil darf über ehrenamtliche Stunden zu 15 Euro erbracht werden. Klippe: „Förderfähig sind Maßnahmen ABSEITS des Regelbetriebs“ -- die Ersteinführung ist argumentierbar, das dritte Verlängerungsjahr nicht.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
bis 20.000 € · 90 % · Frist: derzeit kein Aufruf; neue Angebote für 2026/27 angekündigt
Kein Standort-Kriterium, Eigenanteil muss in Geld erbracht werden. Die laufende Runde ist geschlossen -- Newsletter beobachten, das ist der Termin, den man nicht verpassen darf.
Haus des Stiftens gGmbH
· Frist: laufend, kein Antragsverfahren
KEINE FÖRDERUNG, SONDERN DIE KONKURRENZ. Dort liegt Vereinssoftware als 100-Prozent-Spende mit „zeitlich unbegrenzter Lizenz“ für 44 Euro Vermittlungsgebühr. Ein Verein, der „Vereinssoftware“ sucht, bekommt dort dauerhaft ein Konkurrenzprodukt geschenkt. Anbieter können sich um Aufnahme bewerben -- das ist bundesweit, fristlos und vermutlich mehr wert als jede einzelne Landesförderung.
Wir liefern das Angebot. Leistungsbeschreibung, Mehrjahreskosten, die Zahlen aufgeschlüsselt: genau das Papier, das jedes Programm sehen will. Dazu sagen wir euch, welches Programm in eurem Land greift und woran es scheitern könnte.
Den Antrag stellt ihr. Wir sind keine Fördermittelberatung, füllen keine Formulare für euch aus und beraten nicht zur Rechtslage. Was auf dieser Seite steht, ist aus den Richtlinien selbst zusammengetragen und nach bestem Wissen richtig. Verbindlich ist immer die Richtlinie und die Auskunft des Trägers.
Angebot fertig machen Lieber schreiben
Bundesland, Verein oder Verband, und wie viele Trainerinnen und Trainer damit arbeiten würden: mehr brauchen wir nicht. Heraus kommt ein PDF, das ihr dem Antrag beilegt.